1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind branchenüblich in der Druckindustrie und bilden integrierten
Vertragsbestandteil des Verhältnisses zwischen dem Auftraggeber und der Thurnher Druck GmbH. Nebenabreden und Abweichungen bedürfen der Schriftform.

2. Offerten

Unbefristete Offerten sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend. Angebote, die auf Grund ungenauer Vorlagen oder unvollständiger Manuskripte erfolgen, haben lediglich Richtpreischarakter und werden mit «Richtpreis» bezeichnet.

3. Preise

Die offerierten oder bestätigten Preise sind Nettopreise zuzüglich MwSt., vorbehältlich eventueller Materialpreis-und Lieferaufschläge.

4. Zahlungsbedingungen

a. 30 Tage nach Rechnungsstellung netto. Die abgelieferte Ware bleibt bis zum Eingang der vollständigen
Zahlung Eigentum der Thurnher Druck GmbH. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen durch den Auftraggeber ist untersagt.

b. Der Auftraggeber haftet auch dann für die Bezahlung der gelieferten Ware, wenn die Bestellung im Auftrage eines Dritten erfolgte.

c. Die Thurnher Druck GmbH kann nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien oder eine angemessene Anzahlung verlangen. Unterbleibt diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die totalen aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden.

d. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, so kann die Thurnher Druck GmbH eine Vorauszahlung zur Deckung der Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzulegen.

5. Lieferfrist

a. Schriftlich zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Vorlagen, Daten usw.) vereinbarungsgemäss bei der Thurnher Druck GmbH eintreffen.

b. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag, an dem die Druckunterlagen bei der Thurnher Druck GmbH eintreffen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist die Thurnher Druck GmbH nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden.

c. Vertragsrücktritt sowie Schadenersatzansprüche aufgrund verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

6. Verpackung und Transport

Fracht, Verpackung und Porti für eine Lieferung an einen Bestimmungsort in der Schweiz sind in den Preisen inbegriffen. Ausnahmen bilden Kleinstaufträge, Spezialverpackungen und umfangreiche Versandaufträge. Die Lieferung wird auf Gefahr des Auftraggebers ausgeführt. Lieferungen an mehrere Adressen bzw. mit speziellen Liefervorschriften werden in Rechnung gestellt.

7. Skizzen, Entwürfe

Skizzen, Entwürfe, Originale und fotografische Vorarbeiten werden auch dann berechnet, wenn kein entsprechender Druckauftrag erfolgt. Soweit keine Übergabe an den Auftraggeber erfolgt, bleiben sie im Eigentum der Thurnher Druck GmbH.

8. Reproduktionsrecht

Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt und die Verantwortung für die Berechtigung der Vervielfältigung trägt. Der Auftraggeber haftet voll und ausschliesslich für allfällige Verletzungen von Urheber-, Reproduktions- und Erfinderrechten oder anderer Bestimmungen.

9. Reproduktionsunterlagen

Die für den Druckauftrag erstellten Reproduktionsunterlagen werden mit Bezahlung der Rechnung Eigentum des Auftraggebers und sind im Preis enthalten. Werden die Reproduktionsunterlagen auf Wunsch des Auftraggebers bei der Thurnher Druck GmbH aufbewahrt, so kann für diese keine Haftung übernommen werden. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Aushändigung der für seinen Auftrag verwendeten Druckplatten.

10. Mehraufwand

Vom Auftraggeber verursachter Mehraufwand infolge Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung sowie nach dem Gut zum Druck verlangte Änderungen, die einen Mehraufwand nach sich ziehen, werden gesondert oder zusätzlich verrechnet.

11. Autorkorrekturen

Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderung am Umbruch und dergleichen) sind im Offertpreis nicht enthalten und werden nach Zeitaufwand zusätzlich berechnet.

12. Toleranzen

Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere bezüglich Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.) bleiben vorbehalten. Soweit der Thurnher Druck GmbH durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Auftraggeber. Die Beweispflicht obliegt dem Auftraggeber.

13. Mehr- und Minderlieferungen

Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20 % –können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

14. Haftung

Die vertragliche und ausservertragliche Haftung für geltend gemachte direkte und indirekte Schäden aus Mängeln und Mängelfolgeschäden wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Die Haftung umfasst maximal die in Rechnung gestellte Leistung.

15. Vom Auftraggeber geliefertes Material

Wird vom Auftraggeber Material zum Bedrucken angeliefert, geht jedes Risiko an Druckergebnis und Ausschuss zu Lasten des Auftraggebers. Für allfällig eintretende Schäden am angelieferten Material ist jede Haftung auf den durch die Thurnher Druck GmbH gestellten Rechnungsbetrag begrenzt.

16. Mängelrüge

Die gelieferten Arbeiten sind beim Empfang zu prüfen. Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen, ansonsten gilt die Lieferung als angenommen. Die Ansprüche des Auftraggebers sind grundsätzlich auf Nachbesserung beschränkt.

17. Unterlagen des Kunden

Der Thurnher Druck GmbH übergebene Manuskripte, Daten, Originale, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen lagern bei der Thurnher Druck GmbH auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Für länger als 1 Monat bei der Thurnher Druck GmbH lagernde Sachen kann eine Lagergebühr verrechnet werden.

18. Gut zum Druck

Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und mit seiner Unterschrift versehen zurückzugeben. Für vom Auftraggeber übersehene Fehler wird nicht gehaftet.

19. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Teile ist 9434 Au/SG.

20. Teilnichtigkeit

Sollten diese Regelungen oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die deren wirtschaftlichem Sinn am nächsten kommt.

21. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand zur Beurteilung von Streitigkeiten ist 9450 Altstätten. Anwendbar ist Schweizer Recht.

22. Anerkennung

Die Erteilung eines Druckauftrages schliesst die Anerkennung der Liefer- und Zahlungsbedingungen durch den Auftraggeber ein.